Gerade noch rechtzeitig in diesem Monat präsentieren wir die Marke des Monats Februar:
Dem Anlass des heutigen Spitzenspiels im Viertelfinale des DFB-Pokals entsprechend wurde die Marke „Mia san mia“ auserkoren, die zugunsten der FC Bayern München AG als Wortmarke im Markenregister des Europäischen Markenamts (HABM) für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 24, 25, 38, 41 und 43 eingetragen ist.
Heute Abend wird sich zeigen, ob der deutsche Rekordmeister auch gegen den BVB seine bestechende Form der letzten Wochen und Monate bestätigen kann und ins Halbfinale des DFB-Pokals einzieht. Im Falle eines Finaleinzugs der Bayern wird es auch in Berlin wohl wieder heißen: „Mia san mia“..
Wenn Sie Fragen zur Marke des Monats haben oder an einer Markenanmeldung interessiert sind, stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.
Christian Welkenbach
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
TCI Rechtsanwälte Mainz
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