Marke des Monats April 2010

Unsere Marke des Monats April hat sich geradezu aufgedrängt. Der Fußballbundesligist Bayer Leverkusen beweist Humor und hat sich die Bezeichnung „VIZEKUSEN“ beim DPMA als Wortmarke schützen lassen (Reg.-Nr. 302010011572).

Die Marke, die als PDF hier abgerufen werden kann, wurde interessanterweise bereits am 25.02.2010 angemeldet, zu einem Zeitpunkt also, zu dem Bayer 04 mit 49 Punkten punktgleich mit dem FC Bayern gerade noch die Tabellenführung inne hatte. Einen Spieltag später, . d. h. nach Anmeldung der Marke „VIZEKUSEN“ musste der Platz an der Sonne an die Münchner abgegeben werden und konnte auch seither nicht mehr erklommen werden. Mit Hochspannung kann nun in den nächsten Wochen vier Spieltage vor Saisonende abgewartet werden, ob die Leverkusener Kicker der selbstironisch auferlegten Ehre als Zweitplatzierter überhaupt noch gerecht werden können. Aktuell liegt Bayer nämlich mit vier Punkten Abstand hinter Schalke auf Platz drei der Tabelle. T-Shirts und Kappen mit der Aufschrift „VIZEKUSEN“ sind damit akut in Gefahr! Die Marke „VIZEKUSEN“, die übrigens überraschend schnell schon am 19.03.2010 im Markenregister für Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 24, 25, 28 und 41 eingetragen und auch nicht wegen fehlender Unterscheidungskraft beanstandet wurde, muss aber ohnehin erst während 5-jährigen Benutzungsschonfrist rechtserhaltend benutzt werden. So hat Bayer Leverkusen auch in den kommenden Spielzeiten noch ausreichend Gelegenheit, den Titel des Zweitplatzierten zu erreichen, wenn es schon mit der Meisterschaft wieder nichts wird.

Wir werden hier zu gegebener Zeit in jedem Fall die ersten Fanartikel mit der Kennzeichnung „VIZEKUSEN“ präsentieren oder enstprechend verlinken. Herzlichen Glückwunsch an Bayer Leverkusen aber zunächst für den Titel der Marke des Monats April 2010!

Sollten Sie Fragen zu dieser Markenanmeldung haben oder an einer Beratung interessiert sein, stehen wir Ihnen unter www.tcilaw.de jederzeit gerne zur Verfügung.

Christian Welkenbach
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

 

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