Streit um Marke „Netbook“

laptop 2Intel und Psion haben sich im Streit um die Rechte aus der Marke „Netbook“ geeinigt und die Auseinandersetzung einvernehmlich beendet. Dies berichtet die Markeninhaberin Psion Teklogix auf ihrer Website. Im Zuge des Vergleichs hat sich Psion u. a. verpflichtet, sämtliche Marken mit der Zeichenfolge „Netbook“ löschen zu lassen.Offenbar hat sich Intel in der Auseinandersetzung argumentativ damit durchsetzen können, dass die Marke „Netbook“ als beschreibende Angabe für die in Mode gekommenen günstigen „Mini-Notebooks“ als Marke nicht schutzfähig ist. Auch in den USA erfordert die Eintragung einer Marke eine hinreichende Unterscheidungskraft, die glatt beschreibenden Angaben grundsätzlich fehlt.

Es bleibt abzuwarten, wie sie die Einigung auf die anderen Auseinandersetzungen zwischen Psion und z. B. Google oder auch Dell auswirkt, die ebenfalls die Löschung der Marke „Netbook“ beantragt hatten. Wenn Psion nun die Marke aufgrund des Vergleichs mit Intel löschen lässt, dürften sich auch diese Auseinandersetzungen erledigt haben.

Aktuell ist die Marke „Netbook“ zugunsten der Psion PLC z. B. auch als EU-Wortmarke (Reg.-Nr. 000428250) eingetragen, u. a. für „Computer“ (Klasse 9). Jedoch läuft auch über diese Marke ein Löschungsverfahren, welches durch Dell angestrengt wurde. Auch diese Eintragung dürfte demzufolge bald der Vergangenheit angehören.

In Deutschland wurde die Anmeldung der Wortmarke „netbook“ durch eine Einzelperson bereits durch das DPMA wegen fehlender Unterscheidungskraft sowie wegen der Freihaltebedürftigkeit der Bezeichnung zurückgewiesen, so dass hier erst gar nicht zu einer Eintragung gekommen ist.

Es ist grundsätzlich ratsam, sich vor der Anmeldung einer Marke insbesondere über deren Schutzfähigkeit beraten zu lassen. Auf diese Weise können unnötige Kosten vermieden werden.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder an einer Markenanmeldung interessiert sein, stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter www.tcilaw.de zur Verfügung.

Christian Welkenbach
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

 

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